Aufgaben der DLRG
Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die „Lifeguards“ der DLRG. Sie wachen in Freibädern, Hallenbädern, an Seen und Badestränden im Küstenbereich, halten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn Not am Mann ist. Dies ist die traditionelle Aufgabe, des Wachdienstes, der sich die DLRG seit ihrem Gründungsjahr verschrieben hat und die auch heute noch eine Kernaufgabe darstellt.
Seit den Anfängen der DLRG im Jahr 1913 sind mehr als 100 Jahre ins Land gegangen, die erhebliche technologische und gesellschaftliche Änderungen mit sich gebracht haben. Neben der „klassischen“ Wachdiensttätigkeit haben sich im Laufe der Jahre auch noch andere Herausforderungen geboten:
• Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im Wasser
• Förderung des Anfängerschwimmens
• Aus- und Fortbildung von Schwimmern, Rettungsschwimmern, sowie Erteilung entsprechender Befähigungszeugnisse
• Planung und Organisation des Wasserrettungsdienstes
• Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe
• Mitwirkung bei der Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen am und im Wasser
• Mitwirkung im Rahmen der Rettungsgesetze der Länder
• Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter
• Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen
• Breitensport
• Rettungssport
• Jugendarbeit
Oder kurz gesagt:
Die Aufgabe der DLRG ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.